- Unternehmensrecht
- Bank- und Finanzrecht
- Steuerrecht
- EU-Recht und Kartellrecht
- Stiftungen, Vereine, Verbände
- Sportrecht
- Prozessrecht und Schiedsgerichtswesen
- Hauptversammlungs-Management
- Corporate Litigation
Unternehmensrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung erstreckt sich auf alle Gesellschaftsformen im Bereich der Kapital- und Personengesellschaften. Schwerpunkte der Beratungstätigkeit sind dabei:
- AG, GmbH, GmbH & Co. KG
- rechtliche und steuerliche Strukturierung bei Unternehmensnachfolge
- allgemeines und besonderes Konzernrecht, insbesondere Unternehmensvertragsrecht
- Kapitalaufbringung und -erhaltung
- Corporate Governance
- Vorbereitung und Unterstützung bei der Durchführung von Hauptversammlungen insbesondere bei börsennotierten Aktiengesellschaften
Im Handelsrecht unterstützen wir Sie in allen vertragsrechtlichen, unternehmensbezogenen Fragen vor allem in folgenden Bereichen:
- Vertriebsrecht
- Handelsvertreterrecht
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Versicherungsrecht
- Kauf-, Werk- und Dienstverträge, Rahmenlieferverträge
- Betriebspacht- und Betriebsführungsverträge
Unternehmenskäufe
Wir beraten mittelständische Betriebe und internationale Konzerne beim Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen sowie von Beteiligungen auf nationaler und internationaler Ebene. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei auch:
- Joint Ventures
- Umstrukturierungen
- Private Equity
- Venture Capital
Besondere Branchenschwerpunkte bestehen unter anderem in den Bereichen Medien, Verlage, Automotive, Elektronik Telekommunikation, Lifescience, Brauereien, Maschinenbau, Chemie, Touristik, Finanzdienstleistungen sowie Hoch- und Tiefbau.
Privatisierungen
Unser Expertenteam für den Bereich der Privatisierung ist spezialisiert auf die Beteiligung privater Partner an Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft, des Nah- und Fernverkehrs, der Gesundheitsversorgung und der Daseinsvorsorge sowie deren Umstrukturierung. Im Fokus unserer Beratungstätigkeit stehen Bund, Länder und Gemeinden sowie gleichermaßen die Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft, sei es in öffentlicher, gemischt wirtschaftlicher oder rein privatwirtschaftlicher Trägerschaft. Zu unseren Tätigkeiten gehören insbesondere:
- Durchführung von strukturierten wettbewerblichen Bieterverfahren zur Privatisierung von Unternehmen
- Gestaltung der Corporate Governance, insbesondere der Entscheidungskompetenzen und Verantwortlichkeiten im Verhältnis öffentlicher und privater Beteiligungspartner
- Abstimmung der Rechtsgestaltungen und Transaktionen mit Aufsichts- und Kartellbehörden, Finanzverwaltungen und sonstigen Entscheidungsgremien
- Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht
- Recht der Ver- und Entsorgung (Energiewirtschaftsrecht, Wasserrecht, Abwasser- und Abfallrecht, Personenbeförderungsrecht, Krankenhausrecht etc.)
- Arbeits- und Personalwirtschaftsrecht
- spezielle Finanzierungsinstrumente wie z.B. Forfaitierung von Leistungsentgelten etc.
Insolvenz und Sanierung
- gesellschafts- und arbeitsrechtliche Restrukturierungen
- insolvenzfeste Ausgliederungen von Treuhandvermögen (CTA)
- Gründung und Strukturierung von Auffanggesellschaften
- Beteiligung weiterer Kapitalgeber
- Fremdfinanzierung und Kreditsicherheiten
- Liquidation von Gesellschaften
- Erstellung von Überschuldungsbilanzen
- Einleitung von Insolvenzplanverfahren
- Vermeidung der Haftung handelnder Organe
- Durchsetzung von Gläubigerinteressen in Unternehmensinsolvenz
Bank- und Finanzrecht
Unsere Spezialisten unterstützen Sie in allen finanz- und kapitalmarktrechtlichen Fragen. Zu unserem Tätigkeitsspektrum gehören u.a.:
- Eigenkapitalfinanzierung
- Private Equity
- Venture Capital
- stille Beteiligungen
- Genussrechte, Wandelschuldverschreibungen - Fremdfinanzierung
- Projektfinanzierung
- Akquisitionsfinanzierung
- Immobilienfinanzierung - Leasing
- Börsengänge
- Kapitalmaßnahmen börsennotierter Unternehmen
- Privatplatzierungen
- Delistings
- Schuldverschreibungen, Anleihen, Wandelschuldverschreibungen
- Optionsscheine und Zertifikate
- Bankaufsichtsrecht
- Versicherungsaufsichtsrecht
- Versicherungsvertragsrecht
Steuerrecht
Unsere Steuerrechtspraxis berät Sie in folgenden Bereichen:
Investmentsteuerrecht und Investmentaufsichtsrecht
- Steuerrechtliche und aufsichtsrechtliche Prüfung von Investmentprodukten
- Zulassung ausländischer Investmentfonds zum öffentlichen Vertrieb
Gestaltungsberatung
- Beratung steuerlicher Sondermaßnahmen (wie z.B. Optimierung von grunderwerbsteuerlichen Expositionen, umsatzsteuerliche Beratung)
- Steuerliche Entwicklung und Prüfung von Fondsstrukturen
- Beratung in Fragen des Außensteuerrechts und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen
- Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung, Wegzug in das Ausland
- Steuerrechtliche Nachfolgeplanung
Transaktionsberatung
- Durchführung von Tax-Due-Diligence-Prüfungen
- Strukturierung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Strukturierung von Immobilienerwerben und -verkäufen
- Steuerliche Begleitung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
- Gestaltung von Finanzierungsmaßnahmen
Steuerstrafrecht
Steuerforensik
Die steuerliche und rechtliche Beratung von in- und ausländischen Investmentfonds sowie von sonstigen Investmentprodukten bildet einen besonderen Schwerpunkt der Beratungspraxis.
EU-Recht und Kartellrecht
Kartellrecht
Die Spezialisten unseres Kartellrechtsteams beraten Sie in allen Aspekten des deutschen und europäischen Kartellrechts. Dabei verfügen wir über spezielle Branchenerfahrung in einer Vielzahl von Industrie- und Dienstleistungsmärkten sowie enge Kontakte zu Kartellbehörden. Das Beratungsspektrum umfasst insbesondere:
- Fusionskontrollverfahren
- Kartelle und Kooperationen
- Missbrauchsverfahren
- Vertragsberatung bei Lizenz-, Entwicklungs- und Vertriebsverträgen
- Bußgeldverfahren
- Beihilfe- und Subventionsrecht
- Complianceberatung
Darüber hinaus verfügen wir über spezielle Expertise im Bereich des Anti-Dumping-Rechts.
Stiftungen, Vereine, Verbände
Wir unterstützen nicht gewinnorientierte und damit meist steuerbegünstigte Organisationen und deren Initiatoren durch:
- Gründungsberatung
- strukturelle Planung unter Einsatz von selbständigen und unselbständigen Stiftungen
- Mittelaufbringung (Spenden, Sponsoring, etc.)
- Gestaltung von Satzungen und Steuerbegünstigungsregeln(§§ 51 ff AO)
- Abgrenzung von ideeller Sphäre, Vermögensverwaltung, wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
- Veräußerungen und Ausgliederungen von steuerbegünstigten und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
- Beratung bei wirtschaftlicher Geschäftstätigkeit
- Abstimmung mit Aufsichts- und Finanzbehörden
Sportrecht
Das Sportrechtsteam von BEITEN BURKHARDT befasst sich mit den besonderen rechtlichen Problemstellungen des Sports, dessen Professionalisierung und Kommerzialisierung in den letzten fünfzig Jahren zu einer Vielzahl neuer Herausforderungen geführt hat. Das Sportrecht ist heute mehr als nur das Recht der Spiel-, Vereins- und Verbandsregeln. Es umfasst neben dem allgemeinen Vertrags- und Gesellschaftsrecht auch das Wettbewerbs- und Kartellrecht, das Recht am geistigen Eigentum sowie das Arbeits-, Steuer- und Versicherungsrecht. Bei der Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten rückt zunehmend auch das Kapitalmarkt- und Börsenrecht in den Blickpunkt des Interesses.
Unsere praktischen Erfahrungen umfassen unter anderem:
- Vertragsgestaltung und -verhandlung betreffend TV- und Medienrecht sowie Vermarktungsrechte
- Organisation von Ausschreibungen, Entwurf und Verhandlung von Verträgen über die Errichtung von Sportstätten
- steuerliche Beratung, insbesondere im Bereich der Gemeinnützigkeit
- Entwurf und Verhandlung von Verträgen zwischen internationalen Verbänden
- Erstellung und Überarbeitung von Satzungen/Regelwerken für nationale und internationale Verbände einschließlich der Einrichtung und dem Management von Schiedsgerichten
- Dauerberatung internationaler Sportverbände in einer Vielzahl von streitigen und nichtstreitigen Fragen, einschließlich des Arbeits-, Steuer-, Marken- und Versicherungsrechts
- Tätigkeit als Schiedsrichter oder Prozessvertreter am Internationalen Sportschiedsgerichtshof CAS (Court of Arbitration for Sport) mit Sitz in Lausanne
- nationale und internationale Prozessführung vor ordentlichen Gerichten
Prozessrecht und Schiedsgerichtswesen
Unsere Spezialisten für Konfliktlösungen verfügen über langjährige Erfahrungen bei der:
- Vertretung in Rechtstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten einschließlich Anfechtungsklagen und Spruchstellenverfahren
- Vertretung in Schiedsverfahren und schiedsgutachterlichen Verfahren
- Übernahme des Amts eines neutralen Schiedsrichters
- Mediation
Hauptversammlungs-Management
BEITEN BURKHARDT berät laufend Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen.
Seit Jahren verstärken sich Trends in Richtung auf "Shareholder Activism" oder gar Berufsopponententum. "Kritische Hauptversammlungen" werden häufiger und intensiver, auch unabhängig von wichtigen Beschlussvorhaben wie Squeeze-Out, Delisting oder anderen Strukturänderungen.
Unsere Hauptversammlungsspezialisten kennen aus ständiger Praxis die Brennpunkte bei Einberufung, Aktionärsinformation, Versammlungsleitung und Abstimmungsprozedere. Sie sind mit den Vorgaben jüngster, teils noch nicht allgemein veröffentlichter Gerichtsentscheidungen ebenso vertraut wie mit den Auswirkungen aktueller Gesetzgebungsvorhaben.
- Ab dem Beginn der Planung, mit allen notwendigen Vorüberlegungen für die Einberufung und HV-Organisation;
- in den Tagen nach der Einladungsbekanntmachung, vor allem im Hinblick auf Gegenanträge und Mitteilungen an Kreditinstitute;
- im unmittelbaren Vorfeld der HV, dort geht es um effizientes Coaching der Versammlungsleitung mit juristisch abgesicherten Handlungsempfehlungen (Leitfäden und Sonderleitfäden);
- während der Hauptversammlung - hier kann unser Spezialistenteam, über ein reines "Back Office" hinausgehend, moderierend eingreifen und Krisensituationen entschärfen;
- nach der Hauptversammlung: Wir betreuen Abwicklung und Eintragung relevanter Beschlüsse in das Handelsregister und vertreten unsere Mandanten bei etwaigen Anfechtungsklagen von Aktionären, auch unter Einbeziehung des aktienrechtlichen Freigabeverfahrens zur Überwindung einer Registersperre.
Corporate Litigation
Spezialisten von BEITEN BURKHARDT klären gesellschaftsrechtliche Konflikte vor staatlichen Gerichten und Behörden ebenso wie in Schiedsverfahren.
Im Fokus stehen
- Managerhaftung
- Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, Spruchverfahren
- Gesellschafter- und Gesellschaftsklagen
- aktienrechtliche Sonderprüfungen und Klagezulassungsverfahren
- Abwehr von Anlegerschutzklagen (Prospekthaftung)
- Ausscheiden von Gesellschaftern, Abfindungs- und Bewertungsfragen, Gesellschafterwechsel
- Streitigkeiten aus Unternehmenskaufverträgen, insbesondere im Zusammenhang mit Garantie – und Gewährleistungsklauseln
Unser Corporate Litigation-Team zeichnet sich durch langjährige forensische Erfahrung gerade in komplexen Fällen aus. So hatten wir zum Beispiel das bundesweit erste Delisting-Spruchverfahren (Macrotron) betreut.
Unsere Tätigkeit reicht von der umfassenden Sachverhaltsrecherche ("Forensic Due Diligence") bis zur endgültigen Abwicklung von Konflikten. Squeeze-Out, Börsenrückzug, Umwandlungen und Unternehmensverträge geben regelmäßig Anlass zu Anfechtungs- und Spruchverfahren. Wir empfehlen insbesondere in diesen Fällen eine vorausschauende Beratung durch unser Corporate Litigation-Team.






